Donnerstag, 28. Dezember 2006

Hackordnung


Heise-Artikel zur Verschärfung des Computer-Strafrechtes. Ich versuche da gerade mal durchzusteigen:

... für den neuen Paragraphen 202c Strafgesetzbuchs (StGB). Mit der Klausel sollen Vorbereitungshandlungen und der Einsatz und die Verbreitung von "Hacker-Tools" bestraft werden.

Okay, da komme ich noch mit, zumindest glaube ich zu wissen was gemeint ist. Aber dann:
Der reine Besitz so genannter Hackerwerkzeuge sei auf jeden Fall nicht strafbar, stellte Voigt klar.

Und hier:
Eindeutig nicht von dem Paragraphen betroffen sieht Voigt Passwort-Cracker, da es sich dabei um eine Vorfeld-Straftat handle, die nicht zu einer Straftat gemacht werden könne.

So, da komme ich ins Schleudern. Hacker-Tools zu besitzen ist also in Ordnung (wie auch immer ein Hacker-Tool definiert sein mag), der Gebrauch selbiger aber nicht. Hört sich halbherzig an, aber okay, gerade aufgrund dieser Definitions-Schwierigkeiten gibt es da wohl derzeit keine bessere Lösung. Nun ist aber der Besitz eines Passwort-Cracker legal (Notiz an mich: Markteinführung neuer Nerd-Kekse planen, Passwort-Kräcker Cheese & Onion). Die Benutzung müsse demnach ja illegal sein, da eine Vorbereitungshandlung. Oder mache ich mir die Mühe ein Passwort zu knacken, um es dann nicht zu benutzen? Und warum kann eine Vorfeld-Straftat nicht zu einer Straftat gemacht werden? Mein Logikzentrum windet sich gerade unter Schmerzen.

Oder folgendes Beispiel: Ich Vollpfosten Ein Kumpel von mir vergisst das Passwort für seinen Router. Der muss aber mit Zugangsdaten des neuen Providers gefüttert werden. Hackfleisch-Tools habe ich hat der nur in der Küche, nicht aber auf dem Rechner, dauert per Brute-Force ausserdem zu lange. Also wird Google angeschmissen und mit den passenden Schlagwörtern nach einer Lösung gesucht. In einschlägigen Foren tummelt sich eine Menge kriminelles Pack finden sich schnell hilfe-bedürftige User mit ähnlichen Problemstellungen. Lange Rede, kurzer Sinn: nach ca. einer Stunde hatte der Router ein neues Passwort und war wieder einsatzbereit. Ich vermute mal es wird eine Regelung hierfür geben. Ähnlich wie es derzeit zwar erlaubt ist eine private Sicherungskopie zu erstellen, nicht aber den eingebauten Kopierschutz zu umgehen. Sinn für Humor haben die Juristen, das muss man denen lassen.

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